Während in anderen Ländern nur mit äusserster Zurückhaltung neue Stellen geschaffen werden, ist die Schweiz sehr attraktiv für wachsende Unternehmen. Die Schweiz verfügt über ein flexibles Arbeitsrecht. Die typische Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Damit können einfach neue Stellen geschaffen werden. Traditionellerweise hat die Schweiz eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Die arbeitgeberfreundliche Ausgestaltung des Arbeitsrechts erlaubt es, höhere unternehmerische Risiken einzugehen. Da die grosse Mehrheit der Arbeitsverträge individuell ausgestellt sind (keine generellen Arbeitsverträge), ist auch die Anzahl von Streiks sehr gering.