Angestellte Arbeitnehmer sind von Gesetzes wegen gegen Unfall versichert. Es ist für jede Person obligatorisch in der Schweiz eine Krankenversicherung abzuschliessen. In die Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse) zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam ein. Diese zwei Renten-Einrichtungen bezeichnet man als erste und zweite Säule. Die Prämien teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter können Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende steuerbevorzugt sparen (3. Säule Konto). Für das Dritte Säule sparen zahlen nur die Arbeitnehmer privat ein.