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Einkommenssteuer

«Wie ist das Steuerklima?»

Auch die natürlichen Personen finden im Kanton Obwalden mit der Flat Rate Tax steuerliche Vorteile vor. Das Einkommen wird höchstens mit 24.1% besteuert, Dividenden von massgeblichen Beteiligungen im Privatvemrögen mit höchstens 13.2% und das Vermögen mit höchstens 1.4 Promille.

Das Obwaldner Steuergesetz ist modern und innovativ. Obwalden war der erste Kanton, welcher für die Einkommenssteuer die "Flat Rate Tax" einführte und somit eine Pionierrolle einnimmt. So wurde unter anderem die "Heiratsstrafe" beseitigt, d.h. Verheiratete sind steuerlich gleichgestellt wie unverheiratete Paare. Die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen können bis zu einem Betrag von CHF 10'000.- pro Kind vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden. Zudem werden grosszügige Sozialabzüge gewährt.

Ausländischen Personen mit einer Arbeitsbewilligung wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer).