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Erbschaft & Schenkung

«Wie ist das Steuerklima?»

Erbschaften und Schenkungen zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie Geschwistern sind steuerfrei.

Ebenfalls fallen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern auf unentgeltlichen Zuwendungen zwischen Konkubinatspartnern an, die seit fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Übrige Erben werden mit maximal 20% Erbschaftssteuer belastet.