Obwalden kennt seit jeher eine moderate Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. In den letzten Jahren wurden weitere Steuerbefreiungen gesetzlich verankert.
Aktuell sind Erbschaften und Schenkungen zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie (Eltern - Kinder, Grosseltern - Grosskinder und umgekehrt), eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern befreit. Ebenso sind Zuwendungen an Personen, die seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt mit den Erblassern oder Schenkern gelebt haben (Konkubinatspartner, auch gleichgeschlechtlich), steuerfrei. Zuwendungen bis CHF 5'000.- im Einzelfall und weitere Übertragungen sind ebenfalls steuerfrei.
10% Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen zwischen Onkel/Tante und Neffe/Nichte an. Alle übrigen Zuwendungen werden mit 20% besteuert. Bei Unternehmens-Nachfolgeregelungen gibt es Ermässigungen.