Erbschaften und Schenkungen zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie Geschwistern sind steuerfrei. Ebenfalls fallen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern auf unentgeltlichen Zuwendungen zwischen Konkubinatspartnern an, die seit fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Übrige Erben werden mit maximal 20% Erbschaftssteuer belastet.