In Obwalden erhalten Sie ungehindert verlässliche Informationen von der Steuerverwaltung. Sachverhalte können im Voraus auf mögliche steuerliche Konsequenzen abgeklärt werden. Die entsprechende Antwort bestätigt die Steuerverwaltung, sofern dies gewünscht wird, selbstverständlich schriftlich (Vorausbescheid, Ruling).