Der Kanton Obwalden weist mit 12.66% (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) einen der europaweit tiefsten Gewinnsteuersätze für juristische Personen auf. Ferner ist die Besteuerung von Holdinggesellschaften ebenfalls sehr tief. Dies gilt auch für die Besteuerung von ausländischen Verwaltungsräten. Die Kapitalsteuer beträgt 2 Promille bei ordentlich und gemischt besteuerten Firmen, 0.01 Promille für Holdings und reinen Domizilgesellschaften. Massgeblich beteiligte Unternehmer werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr werden in Obwalden nur zur Hälfte besteuert.