Der Kanton Obwalden weist mit 12.66% (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) einen der europaweit tiefsten Gewinnsteuersätze für juristische Personen auf. Ferner ist die Besteuerung von Holdinggesellschaften ebenfalls sehr tief. Dies gilt auch für die Besteuerung von ausländischen Verwaltungsräten. Die Kapitalsteuer beträgt 2 Promille bei ordentlich besteuerten Firmen und 0.01 Promille für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Massgeblich beteiligte Unternehmer werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr - welche im Privatvermögen gehalten werden - werden in Obwalden nur zur Hälfte besteuert.