Unternehmenssteuern in Obwalden
Vorteilhaftes Steuerklima in Obwalden
Unternehmen finden in Obwalden ausgezeichnete steuerliche Rahmenbedingungen vor. Seit dem Jahr 2020 wurden die Kapitalsteuern auf rekordtiefe 0.001 % gesenkt. Ebenfalls ist die gesamte Obwaldner Bevölkerung von der Erbschafts– und Schenkungssteuer befreit.
Gewinnsteuer und Kapitalsteuer
Viele internationale Unternehmen erwägen einen Standortwechsel aufgrund der niedrigen Unternehmenssteuern in der Schweiz. Obwalden nimmt in dieser Hinsicht eine Spitzenposition ein. Die Steuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) beträgt auf den Gewinn 12,74 Prozent (vor Steuer) und weist damit einen der europaweit tiefsten Gewinnsteuersätze für juristische Personen auf.
Die Kapitalsteuer ist die tiefste der Schweiz und beträgt 0.001 %.
Aktionäre, welche eine massgebliche Beteiligung halten, werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr, welche im Privatvermögen gehalten werden, müssen in Obwalden nur zur Hälfte versteuert werden.
Rechtssicherheit
Im Kanton Obwalden erhalten Sie auf Wunsch verlässliche Informationen direkt von der Steuerverwaltung. So können Sachverhalte im voraus auf mögliche steuerliche Konsequenzen abgeklärt werden. Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf den Kontakt.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Seit 1. Januar 2017 entfallen infolge des Nachtrages zum Steuergesetz die Erbschafts- und Schenkungssteuern für die gesamte Obwaldner Bevölkerung.