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Unternehmenssteuern in Obwalden

Vorteilhaftes Steuerklima in Obwalden

Unternehmen finden in Obwalden ausgezeichnete steuerliche Rahmenbedingungen vor. Seit dem Jahr 2020 wurden die Kapitalsteuern auf rekordtiefe 0.001 % gesenkt. Ebenfalls ist die gesamte Obwaldner Bevölkerung von der Erbschafts– und Schenkungssteuer befreit.

Gewinnsteuer und Kapitalsteuer

Viele internationale Unter­nehmen erwägen einen Standort­wechsel aufgrund der niedrigen Unter­nehmens­steuern in der Schweiz. Obwalden nimmt in dieser Hinsicht eine Spitzen­position ein. Die Steuer­belastung (Bund, Kanton und Gemeinde) beträgt auf den Gewinn 12,74 Prozent (vor Steuer) und weist damit einen der europaweit tiefsten Gewinn­steuer­sätze für juristische Personen auf.

Die Kapitalsteuer ist die tiefste der Schweiz und beträgt 0.001 %.­

Aktionäre, welche eine massgebliche Beteiligung halten, werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppel­belastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr, welche im Privat­vermögen gehalten werden, müssen in Obwalden nur zur Hälfte versteuert werden.

Rechtssicherheit

Im Kanton Obwalden erhalten Sie auf Wunsch verlässliche Informationen direkt von der Steuerverwaltung. So können Sachverhalte im voraus auf mögliche steuerliche Konsequenzen abgeklärt werden. Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf den Kontakt.

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Seit 1. Januar 2017 entfallen infolge des Nachtrages zum Steuergesetz die Erbschafts- und Schenkungssteuern für die gesamte Obwaldner Bevölkerung.

Dossier der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung Obwalden beantwortet Ihnen gerne alle Steuerfragen.
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Übrigens: Auch natürliche Personen profitieren vom vorteilhaften Steuerklima in Obwalden.